Sockelabnahme

Sockelabnahme

Während der Bauphase kann die Baugenehmigungsbehörde vom Bauherrn eine Bescheinigung des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs verlangen, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entsprechend errichtet wurde. Dafür ist ein örtliches Aufmaß notwendig. Stimmen Lage und Höhe mit der Baugenehmigung überein, stellen wir die Bescheinigung gemäß § 83 (3) zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde aus (siehe Bescheinigung nach § 83 BauO NRW).