Niederschlagswirksame Flächen

Niederschlagswirksame Flächen

Niederschlagswirksame Flächen

In der Regel werden die Gebührenbescheide zur Erhebung der Abwasserbeiträge auf der Basis des Trinkwasserverbrauches und der Oberflächenentwässerungsmenge festgesetzt. Ist der Trinkwasserverbrauch noch anhand des Wasserzählers eindeutig bezifferbar, so ist die für die Oberflächenentwässerung anzuhaltende versiegelte Fläche oft nur geschätzt oder ohnehin gegenüber der ursprünglichen Festlegung durch bauliche Maßnahmen verändert.

Die Bestimmung der versiegelten Fläche erfolgt durch ein exaktes Aufmaß, das auch die Höhensituation der Einzelflächen erfasst, um so darzulegen, ob z.B. eine Terrasse in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässert oder das Niederschlagswasser in den eigenen Garten abläuft.

Wenn auch das Niederschlagswasser mit einem relativ geringen Umrechnungswert in die Gebührenberechnung eingeht, so summiert sich ein fehlerhafter Flächenansatz eben über die Jahre doch zu einem erheblichen Betrag.

Gerne ermitteln und bescheinigen wir für Sie die tatsächlich abflusswirksamen Flächen.