Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan

Zur Planung eines Bauvorhabens und zur Abgabe des Bauantrags bei der Baubehörde benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW).

Der Lageplan wird auf der Grundlage amtlicher Katasterunterlagen, eigener Vermessungen des Baugrundstücks sowie der näheren Umgebung, und durch die Einarbeitung bestehender baurechtlicher Vorgaben erstellt. Der Lageplan stellt insofern ein Abbild der Örtlichkeit dar und gibt Ihnen andererseits die Möglichkeit, unter Beachtung des baulich Machbaren und des rechtlich Zulässigen Ihre Planungen festzulegen.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung hier gern zur Seite und stimmen mit Ihnen bzw. Ihrem Architekten ab, welche Möglichkeiten zur Bebauung Ihres Grundstücks bestehen.

Steht die Planung fest, wird anhand der Bauzeichnungen Ihres Architekten das Projekt in den Lageplan eingetragen. Zusammen mit der Höhenfestlegung, den daraus resultierenden Abstandsflächen und der Ermittlung und Eintragung der Grundstücksausnutzung (GRZ, GFZ) sowie der Eintragung der geplanten Entwässerung erhält der Lageplan seine endgültige Fassung und wird als wesentlicher Bestandteil des Bauantrags beim Bauamt eingereicht.

In besonderen Fällen, wenn z.B. eine Baulast auf dem Grundstück liegt oder eine Überbauung des Baugrundstücks vorliegt oder wenn der rechtmäßige Grenzverlauf unklar ist, wird entsprechend der BauPrüfVO NRW ein amtlicher (mit Landessiegel beglaubigter) Lageplan zum Bauantrag verlangt.

Dies gilt ebenso für Teilungspläne nach § 17 BauPrüfVO NRW bei der Parzellierung von bebauten Grundstücken und bei Baulastplänen nach § 18 BauPrüfVO NRW, die für die Beantragung von Baulasten anzufertigen sind.

Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan.

In allen übrigen Fällen reicht in der Regel ein nicht amtlicher Lageplan nach den Vorgaben des § 3 (Abs.1) BauPrüfVO NRW aus.