Wohn- & Mietflächenberechnung

Wohn- & Mietflächenberechnung

Zuverlässige Flächenangaben sind neben der eindeutigen Definition des Objektes (Gebäude oder Wohnung etc.) für Kauf- und Mietverträge insbesondere für die Nebenkostenabrechnung und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wichtig. Auch für die Aufteilung bestehender Gebäude in Wohnungseigentum ist eine exakte Flächenermittlung außerordentlich wichtig, da durch die Flächenverhältnisse die Eigentumsanteile an Gebäude und Grundstück definiert werden.

Zur Ermittlung dieser Flächen erfolgt das Aufmaß nach verschiedenen Vorgaben, die sich an Nutzung, vertraglicher Vereinbarung der Parteien und u.U. an Förderrichtlinien zu orientieren haben. So erfolgen Flächenaufmaß normalerweise nach der DIN 277 und deren Auswertevorschriften. Es sind aber auch Berechnungen nach der 2. Berechnungsverordnung für den geförderten Wohnungsbau oder nach der gif für gewerbliche Mietflächen möglich.

Nach welcher Vorgabe das Aufmaß durchgeführt werden sollte, ist sinnvollerweise vorher festzulegen, insbesondere auch im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnungen im Objekt, da es erforderlich ist, dass im ganzen Objekt das Aufmaß aus rechtlichen Gründen nach einheitlichen Vorgaben erfolgt.

Zu beachten ist, dass oft durch bauliche Maßnahmen die Wohn- und Mietflächen verändert werden, ohne dass dies in den Flächenaufstellungen als Veränderung berücksichtigt ist.