Straßenschlussvermessung

Straßenschlussvermessung

Durch den Neubau von Straßen, Veränderung der Linienführung der alten Trasse oder durch Veränderung der Straßenbreite, werden in der Regel Flächen der anliegenden Eigentümer in Anspruch genommen, die nach Ausbauende zu vermessen sind.

Die Straßenschlussvermessung bzw. die „Vermessung einer langgestreckten Anlage“ gehört zu den Katastervermessungen (siehe Teilungsvermessung). Die durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen werden im Auftrage des Straßenbaulastträgers (z.B. Gemeinde, Kreis, Land oder Bund) für den grundbuchlichen Erwerb neu vermessen bzw. festgestellt. Nicht veränderte festgestellte Grenzen werden im Rahmen der Vermessung überprüft und die durch den Ausbau zerstörten Grenzmarkierungen werden wiederhergestellt.

In der Straßenschlussvermessung werden die von der Verkehrsanlage zusätzlich in Anspruch genommenen Flächen, über deren Abtretung es in aller Regel im Vorfeld bereits Notarverträge gibt, der Größe und der Lage nach präzisiert und können nach Übernahme des Vermessungsergebnisses durch das Katasteramt auf den Straßenbaulastträger überschrieben werden.