Einfügungsnachweis nach §34 BauGB

Einfügungsnachweis nach §34 BauGB

Gibt es im Innenbereich, also innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, keinen Bebauungsplan, so ist ein Bauvorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Um die Einfügung zu belegen, ist es häufig notwendig, einen zuverlässigen und überprüfbaren Nachweis über die Eigenart und Prägung der näheren Umgebungsbebauung zu erbringen.

Spätestens hier können wir Ihnen bei der Planung hilfreich zur Seite stehen, indem wir Art (z.B. Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet usw.) und Maß (Höhe der Bebauung, Kubatur der Bebauung und Grundstücksausnutzung) der baulichen Nutzung für ausgesuchte Vergleichsobjekte in der „näheren Umgebung“ bestimmen und diese Daten in einer erweiterten Flurkarte oder in einem maßstäblichen Plan darstellen. Dieser „Einfügungsnachweis“ ist schließlich eine wesentliche Grundlage zur planungsrechtlichen Beurteilung und unterstützt die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.