Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan

Beurkundungen & Bescheinigungen

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir befugt, vermessungstechnisch feststellbare Tatsachen an Grund und Boden mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Dies kann z.B. in einem amtlichen bzw. beurkundeten Lageplan geschehen, wenn z.B. auf einem Baugrundstück eine Überbauung der Grenzen vorliegt oder wenn vorhandene Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis in den amtlichen Lageplan zu übernehmen sind. Ansonsten werden Beurkundungen und Bescheinigungen zur Vorlage bei den Bauämtern, Behörden und/oder Banken in schriftlicher Form gesondert ausgestellt.

Bescheinigung nach § 74 BauO NRW

Nach § 74 (8) BauO NRW muss vor Baubeginn die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein.

Die Bescheinigung darüber, auch Absteckungsbescheinigung genannt, stellen wir  - zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde – aus, nachdem die Feinabsteckung auf das Schnurgerüst durchgeführt und die Höhenlage des neuen Gebäudes örtlich festgelegt wurde.

Bescheinigung nach § 83 BauO NRW

Gemäß § 83 (3) BauO NRW verlangt die Bauaufsichtsbehörde im Zuge der Bauüberwachung eine Bescheinigung, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entspricht. Diese Forderung ist als Auflage Bestandteil der Baugenehmigung. In begründeten Fällen kann die Behörde auch die Vorlage eines amtlichen (mit Landessiegel versehenen) Nachweises verlangen. 

Um die von der Bauaufsichtsbehörde verlangte Bescheinigung ausstellen zu können, überprüfen wir die Lage und Höhe der baulichen Anlagen und stellen die entsprechende Bescheinigung aus. Ist ein amtlicher Nachweis gefordert, so wird die Bescheinigung mit dem Landessiegel beglaubigt.

Da die Überprüfung der Grundriss- und Höhenlage in der Regel vor Fertigstellung der Kellerdecke erfolgen muss, spricht man auch von einer Sockelabnahme.

Falls allerdings die Sockelabnahme erst zur Fertigstellung des Gebäudes erfolgt, wird diese aus Kostengründen im Zusammenhang mit der Gebäudeeinmessung vorgenommen.

Grenzbescheinigung

Mit der Grenzbescheinigung wird - zumeist der finanzierenden Bank gegenüber – amtlich bestätigt, dass das neu errichtete Gebäude die Eigentumsgrenzen einhält und kein Überbau auf Nachbargrundstücke vorliegt.

Falls Sie eine Bescheinigung oder amtliche Bestätigung benötigen, die aufgrund vermessungstechnischer Nachprüfung ausgestellt werden kann, helfen wir Ihnen gerne weiter.